Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RAJAB Bauunternehmung, 44379 Dortmund, Deutschland, und ihren Auftraggebern über Bauleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag. Grundlage sind insbesondere Leistungen im Bereich Rohbau, Umbau, Abbruch, Sanierung, Planung, Statik und Bauleitung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen Normen und Vorschriften.
Nachtragsleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung (Festpreis, Einheitspreise oder nach Aufmaß). Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Abschlagszahlungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Fristen und Termine
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle vom Auftraggeber geschuldeten Vorleistungen erbracht worden sind. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger Umstände, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, verlängern die Fristen angemessen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir nach Fristsetzung berechtigt, die Arbeiten einzustellen oder den Vertrag zu kündigen.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 5 Jahre für Bauleistungen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Wir leisten Gewähr durch Nacherfüllung, ersatzweise Minderung oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Körperschäden bleibt hiervon unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Eingebrachte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Bei einer Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der RAJAB Bauunternehmung in Dortmund. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026